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Behandlungskosten Bei privat versicherten Patienten berechnen wir nach der Gebührenordnung für Ärzte die Ziffer 30 für das Aufnahmegespräch und die Ziffer 269a pro Akupunkturbehandlung mit dem 2,3-fachen Faktor, bei Ohrakupunktur Bei Kassenpatienten wird ab Januar 2007 die Behandlung bei chronischen Rückenleiden und Knieschmerzen ohne zusätzliche Abrechung durchgeführt bis maximal bis maximal 15 Behandlungen. Sollte eine Aufnahme in die Abrechnung zu Lasten einer Krankenkasse nicht möglich sein, berechnen wir für das Aufnahmegespräch mit chin. Diagnosestellung €146,89 und pro Akupunkturbehandlung € 35,79 und für die Ohrakupunktur €23,31. Spezielle Sondervereinbarungen sind möglich. |
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